Liechtenstein plant Gesetz gegen terroristische Online-Inhalte

Liechtenstein plant Gesetz gegen terroristische Online-Inhalte

Die Regierung Liechtensteins hat am 1. April 2025 einen Vernehmlassungsbericht verabschiedet, der die Umsetzung der EU-Verordnung 2021/784 im Fürstentum regeln soll. Diese Massnahme zielt darauf ab, gefährliche Inhalte rasch aus dem Internet zu entfernen und damit zur öffentlichen Sicherheit beizutragen.

Mit dem geplanten EWR-TCO-Verordnung-Durchführungsgesetz wird Liechtenstein die EU-Vorgaben zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte in nationales Recht überführen. Die Verordnung verlangt, dass Hostingdienste Missbrauch durch radikale Inhalte verhindern und diese zeitnah entfernen. Dafür werden in Liechtenstein zuständige Stellen definiert, die für die Erteilung von Entfernungsanordnungen und deren Kontrolle verantwortlich sind.

Da die EU-Verordnung nach ihrer Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar gilt, müssen für Liechtenstein lediglich spezifische Anpassungen vorgenommen werden. Diese betreffen vor allem die Festlegung zuständiger Behörden sowie die Definition von Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorgaben.

Das Gesetzesvorhaben soll sicherstellen, dass potenziell gefährliche Inhalte effizient aus digitalen Plattformen entfernt werden. Mit klaren Zuständigkeiten und Sanktionen will die Regierung eine konsequente Durchsetzung ermöglichen. Gleichzeitig wird durch diese Massnahme auch die internationale Zusammenarbeit im Rahmen des EWR-Abkommens gestärkt.

Der Vernehmlassungsbericht steht auf der Webseite der Regierungskanzlei zur Verfügung. Stellungnahmen können bis zum 24. Juni 2025 eingereicht werden.

Text: pd/red

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