St.Gallen plant Verbot von Gesichtserkennungssoftware

Als erste Stadt der Schweiz will sie die automatische Gesichtserkennung auf öffentlichem Grund unterbinden. Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt der Stadtrat Anpassungen in vier bestehenden Reglementen zur Videoüberwachung vor. Die entsprechende Vorlage wird dem Stadtparlament an der Sitzung vom 29. April zur Beratung vorgelegt.

Betroffen sind das Polizeireglement sowie die Reglemente über die Videoüberwachung im Bereich des Fussballstadions, der Parkgaragen Kreuzbleiche und Rathaus sowie der städtischen Schul-, Sport- und Freizeitanlagen. Das geplante Verbot soll ausschliesslich den öffentlichen Grund im Eigentum der Stadt betreffen. Für privat zugängliche Räume bleibt das eidgenössische Datenschutzgesetz massgebend.

Hintergrund ist eine Motion, die im September 2022 gegen den Widerstand des Stadtrats mit 31 zu 27 Stimmen überwiesen wurde. Seither hat sich der Stadtrat mit der Umsetzung befasst. Laut Stadtregierung ist die rasante technologische Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz und biometrischen Erkennung ein Grund, klare Grenzen für den Einsatz solcher Systeme zu setzen.

St.Gallen nutzt bislang keine Gesichtserkennungssoftware – und will daran festhalten. Sollte das Stadtparlament dem Vorschlag zustimmen, wird der Einsatz solcher Technologien im öffentlichen Raum weiterhin ausgeschlossen bleiben. Derzeit prüft die Kommission Soziales und Sicherheit (KSSI) die Vorlage. Angesichts der kontroversen Debatte rund um die ursprüngliche Motion könnte das Thema auch im Parlament erneut für hitzige Diskussionen sorgen.

Text: red