Elektronische Steuererklärungen nehmen stark zu

Zum dritten Mal haben natürliche Personen im Kanton St.Gallen im letzten Jahr ihre Steuererklärung vollständig elektronisch und damit medienbruchfrei einreichen können – ohne Unterschrift und mit Dokumenten-Upload. Seit kurzem steht diese Dienstleistung auch für die Grundstückgewinnsteuer und die Erbschafts- und Schenkungssteuer zur Verfügung. Anfang 2026 soll die Online-Steuererklärung eingeführt werden.

Im letzten Jahr haben rund 125'000 Personen die Steuererklärung vollständig elektronisch eingereicht. Das sind rund 17'000 mehr als im Vorjahr. Von den 220'000 elektronisch ausgefüllten Steuererklärungen reichten somit rund 57 Prozent ihre Steuererklärung vollelektronisch ein. Die vollständig elektronische Steuererklärung erleichtert die Arbeit der Steuerpflichtigen wesentlich. Ziel des kantonalen Steueramts ist es, diesen Anteil in den kommenden Jahren noch weiter zu erhöhen.

Erwartungen zum Teil deutlich übertroffen

Die Steuererklärungen für die Grundstückgewinnsteuer sowie für die Erbschafts- und Schenkungssteuern können seit Mitte 2024 vollständig elektronisch ohne Unterschrift und mit Hochladen der Belege eingereicht werden. Bei der Grundstückgewinnsteuer wurden seit Juni 2024 rund 1800 von insgesamt 2300 Steuererklärungen vollständig elektronisch eingereicht. Das entspricht einem Wert von 78 Prozent. Die Erwartungen wurden damit deutlich übertroffen.

Für die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurden bisher über 800 Nachlassformulare auf dem elektronischen Weg eingereicht. Umgerechnet auf das ganze Jahr entspricht dies einem Anteil von über 40 Prozent der Fälle. Die Erwartungen wurden erreicht.

Online-Steuererklärung ab Anfang 2026

Den steuerpflichtigen natürlichen Personen und juristischen Personen des Kantons St.Gallen wird ab 2026 eine neue und moderne elektronische Steuererklärung zur Verfügung stehen. Das kantonale Steueramt ersetzt die aktuelle Download-Deklarationslösung durch eine webbasierte Anwendung. Die neue Lösung soll ab Kalenderjahr 2026 für die Steuerperiode 2025 (Natürliche Personen) und für die Steuerperiode 2026 (Juristische Personen) verfügbar sein.

Chatten zu Steuerfragen

Auch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit, sich bei Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung in einem Online-Chat mit Steuerfachleuten des Kantons und der Gemeinden auszutauschen. Bis Mitte April stehen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 21 Uhr Fachleute der Gemeinden und des Kantons für Fragen zur Verfügung.

Text: pd