EasyGov: Zwei neue, behördenübergreifende Features

Über den Online-Schalter für Unternehmen EasyGov können ab sofort Adressmutationen beim Unternehmensumzug in einem Durchgang bei allen relevanten Behörden gemeldet werden. Zudem wurde auch für den Fall einer Unternehmensschliessung der behördenübergreifende Prozess für die Abwicklung über eine Anlaufstelle so weit als möglich digital aufgegleist.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat zwei weitere Behördendienstleistungen in den Online-Schalter EasyGov integriert. Dabei handelt es sich einerseits die Adressänderung beim Umzug eines Unternehmens: Die neue Adresse kann per sofort in einem einzigen Durchgang bei allen bereits bei EasyGov integrierten Behörden gemeldet werden. So etwa für die Mehrwertsteuer, bei der Ausgleichskasse, der Unfallversicherung oder der Arbeitsmarktbehörde. Auch bei der Klärung von weiteren Meldepflichten an Privatunternehmen wie Banken oder Versicherungen kann EasyGov unterstützen. Während dem Adressmutations-Prozess ermittelt das System mit gezielten Fragen und vorhandenen Unternehmensdaten automatisch die Stellen, welchen die Adressänderung ebenfalls gemeldet werden muss.

Noch nicht Teil des neu behördenübergreifenden Prozesses ist hingegen die Adressmutation beim Handelsregister. Diese werde als eigenständiger Prozess im Rahmen der Handelsregistermutationen entwickelt und zu einem späteren Zeitpunkt in den Adressänderungsprozess in die Plattform EasyGov integriert.

Unternehmensschliessung (fast) vollständig digital

Analog zur Unternehmungsgründung kann neu auch die Schliessung eines Unternehmens über EasyGov abgewickelt werden. Der behördenübergreifende Prozess beinhaltet alle relevanten Schritte, damit ein Unternehmen auf dem Weg zur Schliessung alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Dazu startet der Prozess bei der Klärung der Meldepflichten. Dabei ermittelt EasyGov basierend auf den individuellen Angaben und den Einträgen im Handels- und Unternehmensidentifikationsregister (UID), welche Abmeldungen bei welchen Behörden notwendig sind. Anschliessend leitet das System je nach Rechtsform und Grösse des Unternehmens durch die weiteren Schritte von der Liquidations-Anmeldung bis zur Löschung. Das ermöglicht es beispielsweise Einzelunternehmen, ihr Unternehmen in nur einer Sitzung schliessen zu können. Bei Kapitalgesellschaften (AG oder GmbH) sowie juristischen Personen braucht es hingegen nach wie vor eine öffentliche Beurkundung durch ein Notariat.

Damit sind über 50 Behördendienstleistungen von verschiedenen Bundes- oder kantonalen Stellen über EasyGov zugänglich. Rund ein Sechstel aller Unternehmen der Schweiz sind beim Online-Schalter mittlerweile registriert.

Text: pd